Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich

Gültig ab 26.04.2021

1. Ange­bot, Vertrags­ab­schluss und ‑inhalt, Verkaufs­ver­bot, Mindestbestellwert 

1.1. Die vorlie­gen­den Allge­mei­nen Verkaufs‑, Liefer- und Zahlungs­be­din­gun­gen (in der Folge kurz: AVL) gelten für sämt­li­che Rechts­ge­schäf­te und für alle Liefe­run­gen und Leis­tun­gen der Varga Hair Inter­na­tio­nal GmbH (im Folgen­den kurz: Varga Hair), auch wenn nicht ausdrück­lich darauf Bezug genom­men wird. Abwei­chen­de Allge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Vertrags­part­ners gelten nur mit ausdrück­li­cher Zustim­mung der Varga Hair. Perso­nen, die Aufträ­ge ertei­len oder Waren zur Bear­bei­tung über­brin­gen oder abho­len, gelten als bevoll­mäch­tigt, unse­re AVL für den Kunden anzu­neh­men und dies­be­züg­li­che Vorbe­hal­te anzu­brin­gen. Eine Auftrags­er­tei­lung gilt mangels ausdrück­lich ange­brach­ter Vorbe­hal­te als Einver­ständ­nis zu diesen AVL. 

1.2 Diese AVL gelten auch dann, wenn sie einem Erst­auf­trag zugrun­de gelegt wurden und sie nicht ausdrück­lich einer weite­ren Geschäfts­ver­bin­dung oder bei wieder­keh­ren­den Leis­tun­gen und Bestel­lun­gen auf Abruf dem späte­ren Auftrag zugrun­de gelegt wurden. 

1.3 Ange­bo­te von Varga Hair sind frei­blei­bend, soweit sie nicht ausdrück­lich als verbind­lich bezeich­net werden. Anga­ben in Kata­lo­gen, Prospek­ten, etc. sind unver­bind­lich und werden nur Vertrags­in­halt, soweit in der Auftrags­be­stä­ti­gung ausdrück­lich auf sie Bezug genom­men wird. Mitar­bei­ter von Varga Hair sind nicht berech­tigt, Abma­chun­gen zu tref­fen, die von diesen AVL oder Listen­prei­sen abwei­chen. Dies­be­züg­li­che Abspra­chen bedür­fen stets der schrift­li­chen Bestä­ti­gung von Varga Hair. 

1.4 Der Vertrieb von Produk­ten durch Varga Hair erfolgt ausnahms­los an Friseur­be­trie­be. Kabi­nett-Produk­te sowie gene­rell Haar­far­ben­sys­te­me bzw. Haar­far­ben­pa­ke­te sind darüber hinaus ausschließ­lich zum Verbrauch im eige­nen Friseur­sa­lon bestimmt. Ein Weiter­ver­kauf dieser Produk­te durch Kunden bzw. Friseur­be­trie­be insb. an gewerb­li­che Wieder­ver­käu­fer oder ande­re Friseur­be­trie­be auch über das Inter­net ist ausdrück­lich unter­sagt und verpflich­tet sich der Kunde im Verstoß­fall zur Zahlung einer Vertrags­stra­fe von 15% des Werts der vertrags­wid­rig weiter­ver­kauf­ten Produk­te an Varga Hair. Zu diesem Zweck ist der Kunde zur Offen­le­gung sämt­li­cher Infor­ma­tio­nen über einen Weiter­ver­kauf und der Heraus­ga­be der zugrun­de­lie­gen­den Unter­la­gen (Rech­nun­gen, Bele­ge, etc.) an Varga Hair verpflich­tet. Vom Verbot nicht umfasst sind Heimpflege‑, oder sons­ti­ge Verkaufs- bzw. Eigen­mar­ken­pro­duk­te, welche vom Friseur­be­trieb an den Endver­brau­cher weiter­ver­kauft werden dürfen. 

1.5 Ein Vertrags­ab­schluss kommt ausschließ­lich durch eine schrift­li­che Auftrags­be­stä­ti­gung der Varga Hair rechts­wirk­sam zustan­de. Teil­lie­fe­run­gen sind zulässig. 

1.6 Der Mindest­be­stell­wert beträgt EUR 60,00. Bei Unter­schrei­ten dieses Mindest­be­stell­wer­tes nehmen wir die Bestel­lung nicht an. 

1.7 Die AVL liegen in den Geschäfts­räum­lich­kei­ten der Varga Hair auf und werden unter https:https://www.vargahair.com sowohl zur Ansicht als auch zum Down­load bereitgehalten 

2. Prei­se, Kosten, Liefe­rung, Versand und Gefahrenübergang 

2.1 Alle Preis­an­ga­ben sind frei­blei­bend und verste­hen sich – wenn nicht anders ange­ge­ben – in Euro und exkl Umsatz­steu­er. Sämt­li­che Trans­port- und Verpa­ckungs­kos­ten, Fracht- und Versi­che­rungs­spe­sen, Zölle, Gebüh­ren und Abga­ben trägt der Kunde. Die ange­führ­ten Prei­se gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhal­ten nicht die Kosten für Trans­port, Monta­ge oder Aufstellung. 

2.2 Die Auslie­fe­rung der Ware erfolgt mangels abwei­chen­der schrift­li­cher Verein­ba­rung, ab unse­rem Werk. Der Kunde ist verpflich­tet, unse­re Liefe­run­gen und Leis­tun­gen abzu­neh­men. Wir liefern unver­si­chert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefer­ge­gen­stand dem Spedi­teur oder der sons­ti­gen Versand­per­son über­ge­ben wurde, im Falle des Annah­me­ver­zugs des Kunden ab Versand­be­reit­schaft. Dies gilt auch, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen oder wir noch ande­re Leis­tun­gen über­nom­men haben. Mangels ausdrück­li­cher anders­lau­ten­der Verein­ba­rung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 verkauft. 

3. Zahlungs­be­din­gun­gen, Kompensationsverbot 

3.1 Unse­re Rech­nun­gen sind inner­halb von 8 Tagen mit 2 % Skon­to, ansons­ten inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum spesen- und abzugs­frei zur Zahlung fällig. Über­wei­sun­gen gelten erst mit Eingang des Betra­ges auf unse­rem Konto als Zahlung. Die Annah­me von Wech­seln oder Schecks erfolgt nur nach schrift­li­cher Verein­ba­rung, ledig­lich zahlungs­hal­ber und schließt einen Skon­to­ab­zug aus. Diskont­zin­sen sowie alle Bank­spe­sen gehen ausschließ­lich zu Lasten des Kunden. 

3.2 Bei Zahlungs­ver­zug des Kunden sind wir berech­tigt, nach unse­rer Wahl den Ersatz des tatsäch­lich entstan­de­nen Scha­dens oder Verzugs­zin­sen in gesetz­li­cher Höhe zu begeh­ren. Dies sind bei Unter­neh­mern: 9,2 % p.a. über dem Basis­zins­satz. Wir sind auch berech­tigt, im Fall des Zahlungs­ver­zugs des Kunden ab dem Tag der Über­ga­be der Ware Zinses­zin­sen zu verlan­gen. Der Kunde verpflich­tet sich für den Fall des Zahlungs­ver­zu­ges, die uns entste­hen­den Mahn- und Inkas­so­spe­sen, soweit sie zur zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung notwen­dig sind, zu erset­zen. Dies umfasst jeden­falls einen Pauschal­be­trag von EUR 40,00 als Entschä­di­gung für Betrei­bungs­kos­ten gem. § 458 UGB. Die Geltend­ma­chung weiter­ge­hen­der Rech­te und Forde­run­gen bleibt davon unbe­rührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berech­tigt, offe­ne, aber noch nicht fälli­ge Rech­nungs­be­trä­ge sofort fällig zu stel­len und/oder Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung für künf­ti­ge Liefe­run­gen und Leis­tun­gen zu verlangen. 

3.3 Die Aufrech­nung mit von uns bestrit­te­nen und nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen des Kunden ist ausge­schlos­sen, eben­so die Ausübung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ohne rechts­kräf­ti­gen Titel oder aufgrund von Ansprü­chen aus ande­ren Rechtsgeschäften. 

4. Liefer­zeit, Liefer­ver­zug, Unmög­lich­keit, Abnahmeverzug 

4.1 Zur Leis­tungs­aus­füh­rung sind wir erst dann verpflich­tet, sobald der Kunde all seinen Verpflich­tun­gen, die zur Liefe­rung erfor­der­lich sind, nach­ge­kom­men ist (zB Eingang der verein­bar­ten Anzah­lung). Die Liefer­fris­ten und ‑termi­ne werden von uns nach Möglich­keit einge­hal­ten. Sie sind, falls nicht ausdrück­lich als verbind­lich verein­bart, unver­bind­lich und verste­hen sich immer als voraus­sicht­li­cher Zeit­punkt der Bereit­stel­lung und Über­ga­be an den Kunden. Ein Rück­tritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Liefer­ver­zugs ist nur unter Setzung einer ange­mes­se­nen – zumin­dest 4‑wöchigen – Nach­frist möglich. Der Rück­tritt ist mittels einge­schrie­be­nen Brie­fes geltend zu machen. Das Rück­tritts­recht bezieht sich nur auf den Liefe­rungs- oder Leis­tungs­teil, für den Verzug vorliegt. 

4.2 Die Liefer­frist ist einge­hal­ten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer­ge­gen­stand unser Werk oder bei Direkt­lie­fe­run­gen das Werk des Vorlie­fe­ran­ten verlas­sen hat oder die Versand­be­reit­schaft mitge­teilt wurde. Nach­träg­li­che Ände­rungs- und Ergän­zungs­wün­sche des Kunden verlän­gern die Liefer­zeit ange­mes­sen. Dassel­be gilt bei Eintritt unvor­her­ge­se­he­ner Hinder­nis­se, die außer­halb unse­rer Sphä­re und/oder der unse­res Vorlie­fe­ran­ten liegen, wie zB höhe­re Gewalt, Streik, Aussper­rung, Verzö­ge­rung in der Anlie­fe­rung wesent­li­cher Rohstof­fe, Mate­ria­li­en oder Teile. 

4.3 Ersatz­an­sprü­che des Kunden sind in allen Fällen verspä­te­ter oder nicht ausge­führ­ter Liefe­rung auch nach Ablauf der Nach­frist ausge­schlos­sen, außer bei Vorsatz oder grober Fahr­läs­sig­keit, wofür den Kunden die Beweis­last trifft. 

4.4 Wenn eine Liefe­rung in Folge von Liefer­schwie­rig­kei­ten und/oder Preis­er­hö­hun­gen bei unse­ren Vorlie­fe­ran­ten oder beim Produ­zen­ten nicht möglich ist, sind wir berech­tigt, ohne jede Ersatz­pflicht vom Vertrag zurückzutreten. 

4.5 Unse­re Haftung für Verzugs­schä­den ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befind­li­chen Liefe­rung, maxi­mal jedoch 5 % des Werts desje­ni­gen Teils der Liefe­rung, der nicht recht­zei­tig gelie­fert wurde, begrenzt. 

4.6 Zum verein­bar­ten Liefer­ter­min nicht abge­nom­me­ne Ware wird für die Dauer von maxi­mal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gela­gert. Die Lager­ge­büh­ren hat der Kunde zu tragen. Gleich­zei­tig sind wir berech­tigt, entwe­der auf Vertrags­er­fül­lung zu bestehen oder nach Setzung einer ange­mes­se­nen Nach­frist vom Vertrag zurück­zu­tre­ten und die Ware ander­wei­tig zu verwer­ten. Im Falle einer Verwer­tung gilt eine Konven­tio­nal­stra­fe von 15% des Rech­nungs­be­tra­ges (exklu­si­ve USt.) als vereinbart. 

5. Eigen­tums­vor­be­halt, Forderungsabtretung 

5.1. Wir behal­ten uns das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses vor. Der Kunde trägt das gesam­te Risi­ko für die Vorbe­halts­wa­re, insbe­son­de­re für die Gefahr des Unter­gangs, des Verlus­tes oder der Verschlechterung. 

5.2 Für den Fall der Be- und Verar­bei­tung oder Verbin­dung der Ware mit frem­den Sachen erstreckt sich unser Eigen­tum auf die neue Sache. Der Kunde ist ohne die Zustim­mung von Varga Hair nicht berech­tigt, die gelie­fer­te Ware im Rahmen des ordent­li­chen Geschäfts­be­trie­bes weiter zu veräu­ßern. Soll­te verein­ba­rungs­wid­rig dennoch eine Weiter­ver­äu­ße­rung erfolgt sein, tritt uns der Kunde bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses alle ihm aus der Weiter­ver­äu­ße­rung zuste­hen­den Forde­run­gen und Siche­rungs­rech­te zahlungs­hal­ber ab. Er ist verpflich­tet, diese Abtre­tung in seinen Büchern zu vermer­ken. Im Falle des Zahlungs­ver­zugs des Kunden sind wir berech­tigt, die Wieder­käu­fer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtre­tung zu verstän­di­gen und Zahlung an uns zu verlangen. 

5.3 Jede Verpfän­dung oder Siche­rungs­über­eig­nung unse­rer unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren zuguns­ten Drit­ter ist ohne unse­re Zustim­mung unzu­läs­sig. Eine Pfän­dung durch Drit­te muss uns der Kunde unver­züg­lich zur Anzei­ge brin­gen. Saldo­an­er­ken­nung berührt den Eigen­tums­vor­be­halt nicht, eben­so wenig die Hinga­be von Wech­sel oder Schecks bis zur rich­ti­gen und tatsäch­li­chen Einlö­sung. Falls wir von unse­rem Eigen­tums­vor­be­halt Gebrauch machen müssen und die Ware zurück­neh­men, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigen­tums­vor­be­halts zurück­ge­nom­me­nen Waren unter Berück­sich­ti­gung einer der Lager­dau­er, dem Verschleiß sowie den sons­ti­gen Umstän­den ange­mes­se­nen Preis­re­duk­ti­on, mindes­tens aber zu 30% des Faktu­ren­wer­tes. Der Bestel­ler verpflich­tet sich, uns vor Anmel­dung eines Insol­venz­ver­fah­rens zu verstän­di­gen, damit wir unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te und in unse­rem Eigen­tum stehen­de Waren über­neh­men können. 

5.4 Im Falle des Zahlungs­ver­zugs sind wir zur Sicher­stel­lung der Ware berech­tigt, wobei dies die Pflich­ten des Kunden aus dem Kauf­ver­trag, insbe­son­de­re zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfän­dung von Waren, die unter unse­rem Eigen­tums­vor­be­halt stehen, hat uns der Kunde unver­züg­lich detail­liert zu infor­mie­ren, eben­so sind Ausson­de­run­gen unse­rer Ware wegen einer bevor­ste­hen­den Insol­venz­be­las­tung der Ware während Bestehen des Eigen­tums­vor­be­halts unzu­läs­sig. Die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren sind ordnungs­ge­mäß zu verwah­ren und ausrei­chend gegen sämt­li­che im gewöhn­li­chen Geschäfts­be­trieb vorher­seh­ba­re Risi­ken zu versichern. 

6. Mängel­rü­ge, Gewähr­leis­tung, Scha­den­er­satz, Produkt­haf­tung, Nebenpflichten 

6.1 Mängel sind vom Kunden unver­züg­lich nach Empfang der Liefe­rung und Leis­tung, spätes­tens inner­halb von 7 Tagen, versteck­te Mängel binnen 3 Tagen nach Entde­ckung schrift­lich gemäß § 377 UGB zu rügen. Die Rüge hat schrift­lich unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer sowie der Einsen­dung des Liefer­schei­nes zu erfol­gen, ist ausrei­chend zu begrün­den und mit Beweis­ma­te­ri­al zu bele­gen. Rekla­ma­tio­nen berech­ti­gen den Kunden nicht dazu, fälli­ge Zahlun­gen einzu­be­hal­ten. Diesen trifft die Beweis­last für die Recht­zei­tig­keit der Rüge. 

6.2 Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt maxi­mal 12 Mona­te ab Abnah­me. Das Vorlie­gen von Mängeln ist vom Vertrags­part­ner nach­zu­wei­sen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. 

6.3 Gering­fü­gi­ge auch tech­ni­sche Ände­run­gen sowie Abwei­chun­gen von Zeich­nun­gen und Kata­lo­gen gelten vorweg als geneh­migt und stel­len keinen Mangel dar. 

6.4 Bei begrün­de­ten Mängeln ist die Gewähr­leis­tung auf Verbes­se­rung, Neulie­fe­rung oder Nach­trag des Fehlen­den beschränkt. Mehre­re Nach­bes­se­run­gen und Ersatz­lie­fe­run­gen sind zuläs­sig. Wand­lungs- und Preis­min­de­rungs­an­sprü­che sind ausge­schlos­sen. Die Gewähr­leis­tung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermäch­tig­ter Drit­ter Ände­run­gen oder Instand­set­zun­gen an der Ware vorge­nom­men hat. 

6.5 Zur Vornah­me der Leis­tun­gen aus der Gewähr­leis­tung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen. 

6.6 Wir haften nicht für Schä­den, die durch unge­eig­ne­te oder unsach­ge­mä­ße Verwen­dung, natür­li­che Abnüt­zung, fehler­haf­te oder nach­läs­si­ge Behand­lung oder Lage­rung entstan­den sind. 

6.7 Für verbil­lig­te sowie für verein­ba­rungs­ge­mäß gelie­fer­te Ausschuss- und Partie­wa­re wird keine wie immer gear­te­te Gewähr­leis­tung, Garan­tie oder Haftung übernommen. 

6.8 Soweit dies nicht gegen zwin­gen­des Recht verstößt und soweit in diesen Bedin­gun­gen nichts ande­res gere­gelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schä­den, die wir grob fahr­läs­sig oder vorsätz­lich verur­sacht haben. Diese Haftungs­be­schrän­kung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Perso­nen­schä­den. Für mittel­ba­re Schä­den, entgan­ge­nen Gewinn, Zins­ver­lus­te, unter­blie­be­ne Einspa­run­gen, Folge- und Vermö­gens­schä­den und Schä­den aus Ansprü­chen Drit­ter haften wir nicht. Bei grober Fahr­läs­sig­keit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Waren­lie­fe­rung, maxi­mal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unse­re Versi­che­rung gedeckt ist. 

6.9 Eine Haftung für Sach­schä­den aufgrund des Produkt­haf­tungs­ge­set­zes ist ausge­schlos­sen. Der Kunde verpflich­tet sich, diesen Haftungs­aus­schluss auf seine Kunden zu überbinden. 

6.10 In jedem Fall einer Haftung ist diese immer mit dem Haftungs­höchst­be­trag einer allen­falls durch Varga Hair abge­schlos­se­nen Haft­pflicht­ver­si­che­rung bzw. sofern die Netto­auf­trags­sum­me darun­ter liegt, mit dieser beschränkt. 

7. Elek­tro­ni­scher Geschäftsverkehr 

7.1 Bestel­lun­gen oder sons­ti­ge rechts­ge­stal­ten­de Erklä­run­gen des Kunden können unter Verwen­dung unse­rer elek­tro­ni­schen Formu­la­re und per E‑Mail gültig abge­sandt werden, bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit aber des fehler­frei­en Zugangs bei uns. Über­mitt­lungs­feh­ler – gleich welcher Ursa­che – gehen zu Lasten des Kunden. 

7.2 Wir behal­ten uns vor, wegen einer einge­tre­te­nen Fehl­funk­ti­on unse­rer Daten­ver­ar­bei­tungs­an­la­ge unver­züg­lich durch geeig­ne­te Mittel (indi­vi­du­el­le Nach­richt, Bekannt­ga­be auf unse­ren Websei­ten) die Wirk­sam­keit einzel­ner oder zeit­lich bestimm­ter rechts­ge­schäft­li­cher Erklä­run­gen zu wider­ru­fen und die noch­ma­li­ge, gülti­ge Über­mitt­lung dersel­ben vorzu­neh­men oder zu erbitten. 

8. Rechts­wirk­sam­keit, Erfül­lungs­ort, anwend­ba­res Recht, Gerichtsstand 

8.1 Erfül­lungs­ort ist unse­re Geschäftsanschrift. 

8.2 Es gilt ausschließ­lich öster­rei­chi­sches Recht unter Ausschluss der Verwei­sungs­nor­men des inter­na­tio­na­len Privat­rech­tes und des UN-Kaufrechts. 

8.3 Als Gerichts­stand wird die ausschließ­li­che örtli­che Zustän­dig­keit des sach­lich zustän­di­gen Gerich­tes der Landes­haupt­stadt Salz­burg vereinbart. 

8.4 Soll­ten Bestim­mun­gen dieser AVL rechts­un­wirk­sam, ungül­tig und/oder nich­tig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechts­wirk­sam­keit und die Gültig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. In diesem Fall ist die rechts­un­wirk­sa­me, ungül­ti­ge und/oder nich­ti­ge (rechts­un­wirk­sam, ungül­tig und/oder nich­tig gewor­de­ne) Bestim­mung durch eine solche zu erset­zen, die rechts­wirk­sam und gültig ist und in ihrer wirt­schaft­li­chen Auswir­kung der ersetz­ten Bestim­mung – soweit als möglich und recht­lich zuläs­sig – entspricht. 

9. Daten­schutz

9.1 Die mit den Geschäfts­be­zie­hun­gen zusam­men­hän­gen­den Daten (insbe­son­de­re Name, Adres­se, Tele­fon- und Tele­fax­num­mern, E‑Mail-Adres­sen, Bestell‑, Liefer- und Rech­nungs­an­schrift, Bestell­da­tum, bestell­te bzw. gelie­fer­te Produk­te, Stück­an­zahl, Preis, Liefer­ter­mi­ne, Zahlungs- und Mahn­da­ten, etc.) werden von Varga Hair elek­tro­nisch gespei­chert und weiter­ver­ar­bei­tet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. 

9.2 Die detail­lier­ten daten­schutz­recht­li­chen Infor­ma­tio­nen (Daten­schutz­mit­tei­lung) gem. Art 13 ff DSGVO sind auf unse­rer Home­page unter: https:https://www.vargahair.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar. 

9.3 Der Kunde ist verpflich­tet, sämt­li­che erfor­der­li­che daten­schutz­recht­li­che Maßnah­men, insbe­son­de­re jene im Sinne der DSGVO zu tref­fen (zB Einho­lung der Zustim­mungs­er­klä­rung von allen­falls Betrof­fe­nen), sodass Varga Hair die perso­nen­be­zo­ge­nen Daten zur Zweck­be­stim­mung des Vertrags­ver­hält­nis­ses verar­bei­ten darf.