Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland

Gültig ab 26.04.2021

1. Ange­bot, Vertrags­ab­schluss und ‑inhalt, Verkaufs­ver­bot, Mindestbestellwert 

1.1. Die vorlie­gen­den Allge­mei­nen Verkaufs‑, Liefer- und Zahlungs­be­din­gun­gen (in der Folge kurz: AVL) gelten für sämt­li­che Rechts­ge­schäf­te und für alle Liefe­run­gen und Leis­tun­gen der Varga Hair Inter­na­tio­nal GmbH (im Folgen­den kurz: Varga Hair), auch wenn nicht ausdrück­lich darauf Bezug genom­men wird. Abwei­chen­de Allge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Vertrags­part­ners gelten nur mit ausdrück­li­cher Zustim­mung der Varga Hair. Perso­nen, die Aufträ­ge ertei­len oder Waren zur Bear­bei­tung über­brin­gen oder abho­len, gelten als bevoll­mäch­tigt, unse­re AVL für den Kunden anzu­neh­men und dies­be­züg­li­che Vorbe­hal­te anzu­brin­gen. Eine Auftrags­er­tei­lung gilt mangels ausdrück­lich ange­brach­ter Vorbe­hal­te als Einver­ständ­nis zu diesen AVL. 

1.2 Diese AVL gelten auch dann, wenn sie einem Erst­auf­trag zugrun­de gelegt wurden und sie nicht ausdrück­lich einer weite­ren Geschäfts­ver­bin­dung oder bei wieder­keh­ren­den Leis­tun­gen und Bestel­lun­gen auf Abruf dem späte­ren Auftrag zugrun­de gelegt wurden. 

1.3 Ange­bo­te von Varga Hair sind frei­blei­bend, soweit sie nicht ausdrück­lich als verbind­lich bezeich­net werden. Anga­ben in Kata­lo­gen, Prospek­ten, etc. sind unver­bind­lich und werden nur Vertrags­in­halt, soweit in der Auftrags­be­stä­ti­gung ausdrück­lich auf sie Bezug genom­men wird. Mitar­bei­ter von Varga Hair sind nicht berech­tigt, Abma­chun­gen zu tref­fen, die von diesen AVL oder Listen­prei­sen abwei­chen. Dies­be­züg­li­che Abspra­chen bedür­fen stets der schrift­li­chen Bestä­ti­gung von Varga Hair. 

1.4 Der Vertrieb von Produk­ten durch Varga Hair erfolgt ausnahms­los an Friseur­be­trie­be. Kabi­nett-Produk­te sowie gene­rell Haar­far­ben­sys­te­me bzw. Haar­far­ben­pa­ke­te sind darüber hinaus ausschließ­lich zum Verbrauch im eige­nen Friseur­sa­lon bestimmt. Ein Weiter­ver­kauf dieser Produk­te durch Kunden bzw. Friseur­be­trie­be insb. an gewerb­li­che Wieder­ver­käu­fer oder ande­re Friseur­be­trie­be auch über das Inter­net ist ausdrück­lich unter­sagt und verpflich­tet sich der Kunde im Verstoß­fall zur Zahlung einer Vertrags­stra­fe von 15% des Werts der vertrags­wid­rig weiter­ver­kauf­ten Produk­te an Varga Hair. Zu diesem Zweck ist der Kunde zur Offen­le­gung sämt­li­cher Infor­ma­tio­nen über einen Weiter­ver­kauf und der Heraus­ga­be der zugrun­de­lie­gen­den Unter­la­gen (Rech­nun­gen, Bele­ge, etc.) an Varga Hair verpflich­tet. Vom Verbot nicht umfasst sind Heimpflege‑, oder sons­ti­ge Verkaufs- bzw. Eigen­mar­ken­pro­duk­te, welche vom Friseur­be­trieb an den Endver­brau­cher weiter­ver­kauft werden dürfen. 

1.5 Ein Vertrags­ab­schluss kommt ausschließ­lich durch eine schrift­li­che Auftrags­be­stä­ti­gung der Varga Hair rechts­wirk­sam zustan­de. Teil­lie­fe­run­gen sind zulässig. 

1.6 Der Mindest­be­stell­wert beträgt EUR 60,00. Bei Unter­schrei­ten dieses Mindest­be­stell­wer­tes nehmen wir die Bestel­lung nicht an. 

1.7 Die AVL liegen in den Geschäfts­räum­lich­kei­ten der Varga Hair aus und werden unter https:https://www.vargahair.com sowohl zur Ansicht als auch zum Down­load bereitgehalten 

2. Prei­se, Kosten, Liefe­rung, Versand und Gefahren­über­g­ang

2.1 Alle Preis­an­ga­ben sind frei­blei­bend und verste­hen sich – wenn nicht anders ange­ge­ben – in Euro und exkl Umsatz­steu­er. Sämt­li­che Trans­port- und Verpa­ckungs­kos­ten, Fracht- und Versi­che­rungs­spe­sen, Zölle, Gebüh­ren und Abga­ben trägt der Kunde. Die ange­führ­ten Prei­se gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhal­ten nicht die Kosten für Trans­port, Monta­ge oder Aufstellung. 

2.2 Die Auslie­fe­rung der Ware erfolgt mangels abwei­chen­der schrift­li­cher Verein­ba­rung, ab unse­rem Werk. Der Kunde ist verpflich­tet, unse­re Liefe­run­gen und Leis­tun­gen abzu­neh­men. Wir liefern unver­si­chert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefer­ge­gen­stand dem Spedi­teur oder der sons­ti­gen Versand­per­son über­ge­ben wurde, im Falle des Annah­me­ver­zugs des Kunden ab Versand­be­reit­schaft. Dies gilt auch, wenn Teil­lie­fe­run­gen erfol­gen oder wir noch ande­re Leis­tun­gen über­nom­men haben. Mangels ausdrück­li­cher anders­lau­ten­der Verein­ba­rung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 verkauft. 

3. Zahlungs­be­din­gun­gen, Kompensationsverbot 

3.1 Unse­re Rech­nun­gen sind inner­halb von 8 Tagen mit 2 % Skon­to, ansons­ten inner­halb von 30 Tagen ab Rech­nungs­da­tum spesen- und abzugs­frei zur Zahlung fällig. Über­wei­sun­gen gelten erst mit Eingang des Betra­ges auf unse­rem Konto als Zahlung. Die Annah­me von Wech­seln oder Schecks erfolgt nur nach schrift­li­cher Verein­ba­rung, ledig­lich zahlungs­hal­ber und schließt einen Skon­to­ab­zug aus. Diskont­zin­sen sowie alle Bank­spe­sen gehen ausschließ­lich zu Lasten des Kunden. 

3.2 Bei Zahlungs­ver­zug des Kunden sind wir berech­tigt, nach unse­rer Wahl den Ersatz des tatsäch­lich entstan­de­nen Scha­dens oder Verzugs­zin­sen in gesetz­li­cher Höhe zu begeh­ren. Dies sind bei Unter­neh­men gem. § 288 II BGB: neun Prozent­punk­te über dem Basis­zins­satz pro Jahr. Der Kunde verpflich­tet sich für den Fall des Zahlungs­ver­zu­ges, die uns entste­hen­den Mahn- und Inkas­so­spe­sen, soweit sie zur zweck­ent­spre­chen­den Rechts­ver­fol­gung notwen­dig sind, zu erset­zen. Dies umfasst jeden­falls einen Pauschal­be­trag von EUR 40,00 als Entschä­di­gung für Betrei­bungs­kos­ten gem. § 288 V BGB. Die Geltend­ma­chung weiter­ge­hen­der Rech­te und Forde­run­gen bleibt davon unbe­rührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berech­tigt, offe­ne, aber noch nicht fälli­ge Rech­nungs­be­trä­ge sofort fällig zu stel­len und/oder Voraus­zah­lung oder Sicher­heits­leis­tung für künf­ti­ge Liefe­run­gen und Leis­tun­gen zu verlangen. 

3.3 Die Aufrech­nung mit von uns bestrit­te­nen und nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen des Kunden ist ausge­schlos­sen, eben­so die Ausübung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ohne rechts­kräf­ti­gen Titel oder aufgrund von Ansprü­chen aus ande­ren Rechtsgeschäften. 

4. Liefer­zeit, Liefer­ver­zug, Unmög­lich­keit, Abnahmeverzug 

4.1 Zur Leis­tungs­aus­füh­rung sind wir erst dann verpflich­tet, sobald der Kunde all seinen Verpflich­tun­gen, die zur Liefe­rung erfor­der­lich sind, nach­ge­kom­men ist (zB Eingang der verein­bar­ten Anzah­lung). Die Liefer­fris­ten und ‑termi­ne werden von uns nach Möglich­keit einge­hal­ten. Sie sind, falls nicht ausdrück­lich als verbind­lich verein­bart, unver­bind­lich und verste­hen sich immer als voraus­sicht­li­cher Zeit­punkt der Bereit­stel­lung und Über­ga­be an den Kunden. Ein Rück­tritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Liefer­ver­zugs ist nur unter Setzung einer ange­mes­se­nen – zumin­dest 4‑wöchigen – Nach­frist möglich. Der Rück­tritt ist mittels einge­schrie­be­nen Brie­fes geltend zu machen. 

4.2 Die Liefer­frist ist einge­hal­ten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer­ge­gen­stand unser Werk oder bei Direkt­lie­fe­run­gen das Werk des Vorlie­fe­ran­ten verlas­sen hat oder die Versand­be­reit­schaft mitge­teilt wurde. Nach­träg­li­che Ände­rungs- und Ergän­zungs­wün­sche des Kunden verlän­gern die Liefer­zeit ange­mes­sen. Dassel­be gilt bei Eintritt unvor­her­ge­se­he­ner Hinder­nis­se, die außer­halb unse­rer Sphä­re und/oder der unse­res Vorlie­fe­ran­ten liegen, wie zB höhe­re Gewalt, Streik, Aussper­rung, Verzö­ge­rung in der Anlie­fe­rung wesent­li­cher Rohstof­fe, Mate­ria­li­en oder Teile. 

4.3 Wir haften nicht für Unmög­lich­keit der Liefe­rung oder für Liefer­ver­zö­ge­run­gen, soweit diese durch höhe­re Gewalt oder sons­ti­ge, zum Zeit­punkt des Vertrags­ab­schlus­ses nicht vorher­seh­ba­re Ereig­nis­se (zB Betriebs­stö­run­gen aller Art, Schwie­rig­kei­ten in der Mate­ri­al- oder Ener­gie­be­schaf­fung, Trans­port­ver­zö­ge­run­gen, Streiks, recht­mä­ßi­ge Aussper­run­gen, Mangel an Arbeits­kräf­ten, Ener­gie oder Rohstof­fen, Schwie­rig­kei­ten bei der Beschaf­fung von notwen­di­gen behörd­li­chen Geneh­mi­gun­gen, behörd­li­che Maßnah­men oder die ausblei­ben­de, nicht rich­ti­ge oder nicht recht­zei­ti­ge Belie­fe­rung durch Liefe­ran­ten) verur­sacht worden sind, die wir nicht zu vertre­ten haben. Sofern solche Ereig­nis­se unse­re Liefe­rung oder Leis­tung wesent­lich erschwe­ren oder unmög­lich machen und die Behin­de­rung nicht nur von vorüber­ge­hen­der Dauer ist, sind wir zum Rück­tritt vom Vertrag berech­tigt. Bei Hinder­nis­sen vorüber­ge­hen­der Dauer verlän­gern sich die Liefer- oder Leis­tungs­fris­ten oder verschie­ben sich die Liefer- oder Leis­tungs­ter­mi­ne um den Zeit­raum der Behin­de­rung zzgl. einer ange­mes­se­nen Anlauf­frist. Soweit dem Kunden infol­ge der Verzö­ge­rung die Abnah­me der Liefe­rung oder Leis­tung nicht zuzu­mu­ten ist, kann er durch unver­züg­li­che schrift­li­che Erklä­rung uns gegen­über vom Vertrag zurücktreten. 

4.4 Die Haftung im Fall des Liefer­ver­zugs ist für jede voll­ende­te Woche des Verzugs im Rahmen einer pauscha­lier­ten Verzugs­ent­schä­di­gung auf 0,5 % des Liefer­wer­tes, maxi­mal jedoch nicht mehr als 5 % des Liefer­wer­tes begrenzt. 

4.5 Zum verein­bar­ten Liefer­ter­min nicht abge­nom­me­ne Ware wird für die Dauer von maxi­mal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gela­gert. Die Lager­ge­büh­ren hat der Kunde zu tragen. Gleich­zei­tig sind wir berech­tigt, entwe­der auf Vertrags­er­fül­lung zu bestehen oder nach Setzung einer ange­mes­se­nen Nach­frist vom Vertrag zurück­zu­tre­ten und die Ware ander­wei­tig zu verwer­ten. Im Falle einer Verwer­tung gilt eine Konven­tio­nal­stra­fe von 15% des Rech­nungs­be­tra­ges (exklu­si­ve USt.) als vereinbart. 

5. Eigen­tums­vor­be­halt, Forderungsabtretung 

5.1. Wir behal­ten uns das Eigen­tum an der gelie­fer­ten Ware bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses vor. Der Kunde trägt das gesam­te Risi­ko für die Vorbe­halts­wa­re, insbe­son­de­re für die Gefahr des Unter­gangs, des Verlus­tes oder der Verschlechterung. 

5.2 Für den Fall der Be- und Verar­bei­tung oder Verbin­dung der Ware mit frem­den Sachen erstreckt sich unser Eigen­tum auf die neue Sache. Der Kunde ist ohne die Zustim­mung von Varga Hair nicht berech­tigt, die gelie­fer­te Ware im Rahmen des ordent­li­chen Geschäfts­be­trie­bes weiter zu veräu­ßern. Soll­te verein­ba­rungs­wid­rig dennoch eine Weiter­ver­äu­ße­rung erfolgt sein, tritt uns der Kunde bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Kauf­prei­ses alle ihm aus der Weiter­ver­äu­ße­rung zuste­hen­den Forde­run­gen und Siche­rungs­rech­te zahlungs­hal­ber ab. Er ist verpflich­tet, diese Abtre­tung in seinen Büchern zu vermer­ken. Im Falle des Zahlungs­ver­zugs des Kunden sind wir berech­tigt, die Wieder­käu­fer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtre­tung zu verstän­di­gen und Zahlung an uns zu verlangen. 

5.3 Jede Verpfän­dung oder Siche­rungs­über­eig­nung unse­rer unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren zuguns­ten Drit­ter ist ohne unse­re Zustim­mung unzu­läs­sig. Eine Pfän­dung durch Drit­te muss uns der Kunde unver­züg­lich zur Anzei­ge brin­gen. Saldo­an­er­ken­nung berührt den Eigen­tums­vor­be­halt nicht, eben­so wenig die Hinga­be von Wech­sel oder Schecks bis zur rich­ti­gen und tatsäch­li­chen Einlö­sung. Falls wir von unse­rem Eigen­tums­vor­be­halt Gebrauch machen müssen und die Ware zurück­neh­men, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigen­tums­vor­be­halts zurück­ge­nom­me­nen Waren unter Berück­sich­ti­gung einer der Lager­dau­er, dem Verschleiß sowie den sons­ti­gen Umstän­den ange­mes­se­nen Preis­re­duk­ti­on, mindes­tens aber zu 30% des Faktu­ren­wer­tes. Der Bestel­ler verpflich­tet sich, uns vor Anmel­dung eines Insol­venz­ver­fah­rens zu verstän­di­gen, damit wir unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­te und in unse­rem Eigen­tum stehen­de Waren über­neh­men können. 

5.4 Im Falle des Zahlungs­ver­zugs sind wir zur Sicher­stel­lung der Ware berech­tigt, wobei dies die Pflich­ten des Kunden aus dem Kauf­ver­trag, insbe­son­de­re zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfän­dung von Waren, die unter unse­rem Eigen­tums­vor­be­halt stehen, hat uns der Kunde unver­züg­lich detail­liert zu infor­mie­ren, eben­so sind Ausson­de­run­gen unse­rer Ware wegen einer bevor­ste­hen­den Insol­venz­be­las­tung der Ware während Bestehen des Eigen­tums­vor­be­halts unzu­läs­sig. Die unter Eigen­tums­vor­be­halt gelie­fer­ten Waren sind ordnungs­ge­mäß zu verwah­ren und ausrei­chend gegen sämt­li­che im gewöhn­li­chen Geschäfts­be­trieb vorher­seh­ba­re Risi­ken zu versichern. 

6. Mängel­rech­te, Gewährleistung 

6.1 Für die Rech­te des Käufers bei Sach- und Rechts­män­geln (einschließ­lich Falsch- und Minder­lie­fe­rung) gelten die gesetz­li­chen Vorschrif­ten, soweit nach­fol­gend nichts ande­res bestimmt ist. 

6.2 Mängel sind vom Kunden unver­züg­lich nach Empfang der Liefe­rung und Leis­tung, spätes­tens inner­halb von 7 Tagen, versteck­te Mängel binnen 3 Tagen nach Entde­ckung schrift­lich gemäß § 377 HGB zu rügen. Die Rüge hat schrift­lich unter Anga­be der Rech­nungs­num­mer sowie der Einsen­dung des Liefer­schei­nes zu erfol­gen, ist ausrei­chend zu begrün­den und mit Beweis­ma­te­ri­al zu bele­gen. Rekla­ma­tio­nen berech­ti­gen den Kunden nicht dazu, fälli­ge Zahlun­gen einzu­be­hal­ten. Diesen trifft die Beweis­last für die Recht­zei­tig­keit der Rüge. 

6.3 Die Gewähr­leis­tungs­frist beträgt 12 Mona­te ab Abnah­me. Das Vorlie­gen von Mängeln ist vom Vertrags­part­ner nachzuweisen. 

6.4 Gering­fü­gi­ge auch tech­ni­sche Ände­run­gen sowie Abwei­chun­gen von Zeich­nun­gen und Kata­lo­gen gelten vorweg als geneh­migt und stel­len keinen Mangel dar. 

6.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nach­er­fül­lung erfor­der­li­chen Aufwen­dun­gen, insbe­son­de­re Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Mate­ri­al­kos­ten sowie ggf. Ausbau- und Einbau­kos­ten tragen bzw. erstat­ten wir nach Maßga­be der gesetz­li­chen Rege­lung, wenn tatsäch­lich ein Mangel vorliegt. Andern­falls können wir vom Käufer die aus dem unbe­rech­tig­ten Mangel­be­sei­ti­gungs­ver­lan­gen entstan­de­nen Kosten (insbe­son­de­re Prüf- und Trans­port­kos­ten) ersetzt verlan­gen, es sei denn, die fehlen­de Mangel­haf­tig­keit war für den Käufer nicht erkennbar. 

6.6 Wir haften nicht für Schä­den, die durch unge­eig­ne­te oder unsach­ge­mä­ße Verwen­dung, natür­li­che Abnüt­zung, fehler­haf­te oder nach­läs­si­ge Behand­lung oder Lage­rung entstan­den sind. 

7. Haftung, Scha­dens­er­satz, Produkthaftung 

7.1 Soweit sich aus diesen AVL einschließ­lich der nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen nichts ande­res ergibt, haften wir bei einer Verlet­zung von vertrag­li­chen und außer­ver­trag­li­chen Pflich­ten nach den gesetz­li­chen Vorschriften. 

7.2 Auf Scha­dens­er­satz haften wir – gleich aus welchem Rechts­grund – im Rahmen der Verschul­dens­haf­tung bei Vorsatz und grober Fahr­läs­sig­keit. Bei einfa­cher Fahr­läs­sig­keit haften wir, vorbe­halt­lich gesetz­li­cher Haftungs­be­schrän­kun­gen (zB Sorg­falt in eige­nen Ange­le­gen­hei­ten; uner­heb­li­che Pflicht­ver­let­zung), nur 

a) für Schä­den aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Schä­den aus der Verlet­zung einer wesent­li­chen Vertrags­pflicht (Verpflich­tung, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Vertrags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung der Vertrags­part­ner regel­mä­ßig vertraut und vertrau­en darf); in diesem Fall ist unse­re Haftung jedoch auf den Ersatz des vorher­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se eintre­ten­den Scha­dens begrenzt. Die Haftung im Fall des Liefer­ver­zugs ist nach Maßga­be von Ziff. 4.4 begrenzt.
7.3 Die sich aus 7.2 erge­ben­den Haftungs­be­schrän­kun­gen gelten auch gegen­über Drit­ten sowie bei Pflicht­ver­let­zun­gen durch Perso­nen (auch zu ihren Guns­ten), deren Verschul­den wir nach gesetz­li­chen Vorschrif­ten zu vertre­ten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglis­tig verschwie­gen oder eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit der Ware über­nom­men wurde und für Ansprü­che des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. 

7.4 Wegen einer Pflicht­ver­let­zung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurück­tre­ten oder kündi­gen, wenn wir die Pflicht­ver­let­zung zu vertre­ten haben. Ein frei­es Kündi­gungs­recht des Käufers (insbe­son­de­re gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausge­schlos­sen. Im Übri­gen gelten die gesetz­li­chen Voraus­set­zun­gen und Rechtsfolgen. 

8. Elek­tro­ni­scher Geschäftsverkehr 

Bestel­lun­gen oder sons­ti­ge rechts­ge­stal­ten­de Erklä­run­gen des Kunden können unter Verwen­dung unse­rer elek­tro­ni­schen Formu­la­re und per E‑Mail gültig abge­sandt werden, bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit aber des fehler­frei­en Zugangs bei uns. Über­mitt­lungs­feh­ler – gleich welcher Ursa­che – gehen zu Lasten des Kunden. 

9. Rechts­wirk­sam­keit, Erfül­lungs­ort, anwend­ba­res Recht, Gerichtsstand 

9.1 Erfül­lungs­ort ist unse­re Geschäftsanschrift. 

9.2 Es gilt ausschließ­lich deut­sches Recht unter Ausschluss der Verwei­sungs­nor­men des inter­na­tio­na­len Privat­rech­tes und des UN-Kaufrechts. 

9.3 Als Gerichts­stand wird die ausschließ­li­che örtli­che Zustän­dig­keit des sach­lich zustän­di­gen Gerich­tes im Land­kreis Ober­bay­ern vereinbart. 

9.4 Soll­ten Bestim­mun­gen dieser AVL rechts­un­wirk­sam, ungül­tig und/oder nich­tig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechts­wirk­sam­keit und die Gültig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. 

10. Daten­schutz

10.1 Die mit den Geschäfts­be­zie­hun­gen zusam­men­hän­gen­den Daten (insbe­son­de­re Name, Adres­se, Tele­fon- und Tele­fax­num­mern, E‑Mail-Adres­sen, Bestell‑, Liefer- und Rech­nungs­an­schrift, Bestell­da­tum, bestell­te bzw. gelie­fer­te Produk­te, Stück­an­zahl, Preis, Liefer­ter­mi­ne, Zahlungs- und Mahn­da­ten, etc.) werden von Varga Hair elek­tro­nisch gespei­chert und weiter­ver­ar­bei­tet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis. 

10.2 Die detail­lier­ten daten­schutz­recht­li­chen Infor­ma­tio­nen (Daten­schutz­mit­tei­lung) gem. Art 13 ff DSGVO sind auf unse­rer Home­page unter: https:https://www.vargahair.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar. 

10.3 Der Kunde ist verpflich­tet, sämt­li­che erfor­der­li­che daten­schutz­recht­li­che Maßnah­men, insbe­son­de­re jene im Sinne der DSGVO zu tref­fen (zB Einho­lung der Zustim­mungs­er­klä­rung von allen­falls Betrof­fe­nen), sodass Varga Hair die perso­nen­be­zo­ge­nen Daten zur Zweck­be­stim­mung des Vertrags­ver­hält­nis­ses verar­bei­ten darf.