Allgemeine Geschäftsbedingungen Österreich
Gültig ab 26.04.2021
1. Angebot, Vertragsabschluss und ‑inhalt, Verkaufsverbot, Mindestbestellwert
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs‑, Liefer- und Zahlungsbedingungen (in der Folge kurz: AVL) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und für alle Lieferungen und Leistungen der Varga Hair International GmbH (im Folgenden kurz: Varga Hair), auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Varga Hair. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AVL für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen. Eine Auftragserteilung gilt mangels ausdrücklich angebrachter Vorbehalte als Einverständnis zu diesen AVL.
1.2 Diese AVL gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt wurden.
1.3 Angebote von Varga Hair sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Mitarbeiter von Varga Hair sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen AVL oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung von Varga Hair.
1.4 Der Vertrieb von Produkten durch Varga Hair erfolgt ausnahmslos an Friseurbetriebe. Kabinett-Produkte sowie generell Haarfarbensysteme bzw. Haarfarbenpakete sind darüber hinaus ausschließlich zum Verbrauch im eigenen Friseursalon bestimmt. Ein Weiterverkauf dieser Produkte durch Kunden bzw. Friseurbetriebe insb. an gewerbliche Wiederverkäufer oder andere Friseurbetriebe auch über das Internet ist ausdrücklich untersagt und verpflichtet sich der Kunde im Verstoßfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 15% des Werts der vertragswidrig weiterverkauften Produkte an Varga Hair. Zu diesem Zweck ist der Kunde zur Offenlegung sämtlicher Informationen über einen Weiterverkauf und der Herausgabe der zugrundeliegenden Unterlagen (Rechnungen, Belege, etc.) an Varga Hair verpflichtet. Vom Verbot nicht umfasst sind Heimpflege‑, oder sonstige Verkaufs- bzw. Eigenmarkenprodukte, welche vom Friseurbetrieb an den Endverbraucher weiterverkauft werden dürfen.
1.5 Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Varga Hair rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
1.6 Der Mindestbestellwert beträgt EUR 60,00. Bei Unterschreiten dieses Mindestbestellwertes nehmen wir die Bestellung nicht an.
1.7 Die AVL liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der Varga Hair auf und werden unter https:https://www.vargahair.com sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgehalten
2. Preise, Kosten, Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
2.1 Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.
2.2 Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Werk. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 verkauft.
3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, ansonsten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern: 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Wir sind auch berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware Zinseszinsen zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 458 UGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
3.3 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug
4.1 Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und ‑termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4‑wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, für den Verzug vorliegt.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
4.3 Ersatzansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wofür den Kunden die Beweislast trifft.
4.4 Wenn eine Lieferung in Folge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen bei unseren Vorlieferanten oder beim Produzenten nicht möglich ist, sind wir berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4.5 Unsere Haftung für Verzugsschäden ist mit 0,5 % des Werts der im Verzug befindlichen Lieferung, maximal jedoch 5 % des Werts desjenigen Teils der Lieferung, der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt.
4.6 Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrages (exklusive USt.) als vereinbart.
5. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
5.2 Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist ohne die Zustimmung von Varga Hair nicht berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Sollte vereinbarungswidrig dennoch eine Weiterveräußerung erfolgt sein, tritt uns der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
5.3 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30% des Fakturenwertes. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.
6. Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung, Nebenpflichten
6.1 Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich gemäß § 377 UGB zu rügen. Die Rüge hat schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer sowie der Einsendung des Lieferscheines zu erfolgen, ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Reklamationen berechtigen den Kunden nicht dazu, fällige Zahlungen einzubehalten. Diesen trifft die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Rüge.
6.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.
6.3 Geringfügige auch technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt und stellen keinen Mangel dar.
6.4 Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde oder ein von uns nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.
6.5 Zur Vornahme der Leistungen aus der Gewährleistung hat der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die Ware an uns zu liefern und bei uns abzuholen.
6.6 Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
6.7 Für verbilligte sowie für vereinbarungsgemäß gelieferte Ausschuss- und Partieware wird keine wie immer geartete Gewährleistung, Garantie oder Haftung übernommen.
6.8 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir nur für den Ersatz von Schäden, die wir grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung, maximal jedoch mit jener Summe beschränkt, die durch unsere Versicherung gedeckt ist.
6.9 Eine Haftung für Sachschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auf seine Kunden zu überbinden.
6.10 In jedem Fall einer Haftung ist diese immer mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Varga Hair abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bzw. sofern die Nettoauftragssumme darunter liegt, mit dieser beschränkt.
7. Elektronischer Geschäftsverkehr
7.1 Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E‑Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
7.2 Wir behalten uns vor, wegen einer eingetretenen Fehlfunktion unserer Datenverarbeitungsanlage unverzüglich durch geeignete Mittel (individuelle Nachricht, Bekanntgabe auf unseren Webseiten) die Wirksamkeit einzelner oder zeitlich bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungen zu widerrufen und die nochmalige, gültige Übermittlung derselben vorzunehmen oder zu erbitten.
8. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort ist unsere Geschäftsanschrift.
8.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.
8.3 Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
8.4 Sollten Bestimmungen dieser AVL rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
9. Datenschutz
9.1 Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E‑Mail-Adressen, Bestell‑, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden von Varga Hair elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
9.2 Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO sind auf unserer Homepage unter: https:https://www.vargahair.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung von allenfalls Betroffenen), sodass Varga Hair die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.