Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland
Gültig ab 26.04.2021
1. Angebot, Vertragsabschluss und ‑inhalt, Verkaufsverbot, Mindestbestellwert
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs‑, Liefer- und Zahlungsbedingungen (in der Folge kurz: AVL) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und für alle Lieferungen und Leistungen der Varga Hair International GmbH (im Folgenden kurz: Varga Hair), auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Varga Hair. Personen, die Aufträge erteilen oder Waren zur Bearbeitung überbringen oder abholen, gelten als bevollmächtigt, unsere AVL für den Kunden anzunehmen und diesbezügliche Vorbehalte anzubringen. Eine Auftragserteilung gilt mangels ausdrücklich angebrachter Vorbehalte als Einverständnis zu diesen AVL.
1.2 Diese AVL gelten auch dann, wenn sie einem Erstauftrag zugrunde gelegt wurden und sie nicht ausdrücklich einer weiteren Geschäftsverbindung oder bei wiederkehrenden Leistungen und Bestellungen auf Abruf dem späteren Auftrag zugrunde gelegt wurden.
1.3 Angebote von Varga Hair sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Angaben in Katalogen, Prospekten, etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Mitarbeiter von Varga Hair sind nicht berechtigt, Abmachungen zu treffen, die von diesen AVL oder Listenpreisen abweichen. Diesbezügliche Absprachen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung von Varga Hair.
1.4 Der Vertrieb von Produkten durch Varga Hair erfolgt ausnahmslos an Friseurbetriebe. Kabinett-Produkte sowie generell Haarfarbensysteme bzw. Haarfarbenpakete sind darüber hinaus ausschließlich zum Verbrauch im eigenen Friseursalon bestimmt. Ein Weiterverkauf dieser Produkte durch Kunden bzw. Friseurbetriebe insb. an gewerbliche Wiederverkäufer oder andere Friseurbetriebe auch über das Internet ist ausdrücklich untersagt und verpflichtet sich der Kunde im Verstoßfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 15% des Werts der vertragswidrig weiterverkauften Produkte an Varga Hair. Zu diesem Zweck ist der Kunde zur Offenlegung sämtlicher Informationen über einen Weiterverkauf und der Herausgabe der zugrundeliegenden Unterlagen (Rechnungen, Belege, etc.) an Varga Hair verpflichtet. Vom Verbot nicht umfasst sind Heimpflege‑, oder sonstige Verkaufs- bzw. Eigenmarkenprodukte, welche vom Friseurbetrieb an den Endverbraucher weiterverkauft werden dürfen.
1.5 Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Varga Hair rechtswirksam zustande. Teillieferungen sind zulässig.
1.6 Der Mindestbestellwert beträgt EUR 60,00. Bei Unterschreiten dieses Mindestbestellwertes nehmen wir die Bestellung nicht an.
1.7 Die AVL liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der Varga Hair aus und werden unter https:https://www.vargahair.com sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgehalten
2. Preise, Kosten, Lieferung, Versand und Gefahrenübergang
2.1 Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exkl Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.
2.2 Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung, ab unserem Werk. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Wir liefern unversichert. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem Spediteur oder der sonstigen Versandperson übergeben wurde, im Falle des Annahmeverzugs des Kunden ab Versandbereitschaft. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung gilt die Ware als „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2020 verkauft.
3. Zahlungsbedingungen, Kompensationsverbot
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto, ansonsten innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
3.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmen gem. § 288 II BGB: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten gem. § 288 V BGB. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil)Zahlung sind wir berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
3.3 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit, Abnahmeverzug
4.1 Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Lieferung erforderlich sind, nachgekommen ist (zB Eingang der vereinbarten Anzahlung). Die Lieferfristen und ‑termine werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4‑wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk oder bei Direktlieferungen das Werk des Vorlieferanten verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre und/oder der unseres Vorlieferanten liegen, wie zB höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile.
4.3 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse unsere Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt.
4.5 Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert. Die Lagergebühren hat der Kunde zu tragen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15% des Rechnungsbetrages (exklusive USt.) als vereinbart.
5. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
5.2 Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich unser Eigentum auf die neue Sache. Der Kunde ist ohne die Zustimmung von Varga Hair nicht berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Sollte vereinbarungswidrig dennoch eine Weiterveräußerung erfolgt sein, tritt uns der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber ab. Er ist verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, die Wiederkäufer der Ware, die uns der Kunde bekannt zu geben hat, von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an uns zu verlangen.
5.3 Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich zur Anzeige bringen. Saldoanerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht, ebenso wenig die Hingabe von Wechsel oder Schecks bis zur richtigen und tatsächlichen Einlösung. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen müssen und die Ware zurücknehmen, erfolgt die Gutschrift für die aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommenen Waren unter Berücksichtigung einer der Lagerdauer, dem Verschleiß sowie den sonstigen Umständen angemessenen Preisreduktion, mindestens aber zu 30% des Fakturenwertes. Der Besteller verpflichtet sich, uns vor Anmeldung eines Insolvenzverfahrens zu verständigen, damit wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und in unserem Eigentum stehende Waren übernehmen können.
5.4 Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir zur Sicherstellung der Ware berechtigt, wobei dies die Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag, insbesondere zur Zahlung, nicht aufhebt. Im Falle der Pfändung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, hat uns der Kunde unverzüglich detailliert zu informieren, ebenso sind Aussonderungen unserer Ware wegen einer bevorstehenden Insolvenzbelastung der Ware während Bestehen des Eigentumsvorbehalts unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind ordnungsgemäß zu verwahren und ausreichend gegen sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb vorhersehbare Risiken zu versichern.
6. Mängelrechte, Gewährleistung
6.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
6.2 Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Empfang der Lieferung und Leistung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, versteckte Mängel binnen 3 Tagen nach Entdeckung schriftlich gemäß § 377 HGB zu rügen. Die Rüge hat schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer sowie der Einsendung des Lieferscheines zu erfolgen, ist ausreichend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Reklamationen berechtigen den Kunden nicht dazu, fällige Zahlungen einzubehalten. Diesen trifft die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Rüge.
6.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen.
6.4 Geringfügige auch technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt und stellen keinen Mangel dar.
6.5 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
6.6 Wir haften nicht für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind.
7. Haftung, Schadensersatz, Produkthaftung
7.1 Soweit sich aus diesen AVL einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung im Fall des Lieferverzugs ist nach Maßgabe von Ziff. 4.4 begrenzt. 7.3 Die sich aus 7.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
8. Elektronischer Geschäftsverkehr
Bestellungen oder sonstige rechtsgestaltende Erklärungen des Kunden können unter Verwendung unserer elektronischen Formulare und per E‑Mail gültig abgesandt werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber des fehlerfreien Zugangs bei uns. Übermittlungsfehler – gleich welcher Ursache – gehen zu Lasten des Kunden.
9. Rechtswirksamkeit, Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist unsere Geschäftsanschrift.
9.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts.
9.3 Als Gerichtsstand wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes im Landkreis Oberbayern vereinbart.
9.4 Sollten Bestimmungen dieser AVL rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10. Datenschutz
10.1 Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E‑Mail-Adressen, Bestell‑, Liefer- und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten, etc.) werden von Varga Hair elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Der Kunde erklärt dazu sein Einverständnis.
10.2 Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DSGVO sind auf unserer Homepage unter: https:https://www.vargahair.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung von allenfalls Betroffenen), sodass Varga Hair die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.